Diözesanadministrator beauftragt zwölf neue seelsorgliche Begleiterinnen und Begleiter in stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Krankenhäusern.
Diözesanadministrator beauftragt zwölf neue seelsorgliche Begleiterinnen und Begleiter in stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Krankenhäusern.