„Päpstliches Geheimnis“ kann bei Bischofswahl nicht ausgeweitet werden

„Päpstliches Geheimnis“ kann bei Bischofswahl nicht ausgeweitet werden

Dompropst Göbel informiert Vertreterinnen und Vertreter von Gläubigen aus dem Erzbistum Paderborn über Rückmeldung aus Rom / Bestimmungen des Preußenkonkordats regeln Bischofswahl und stehen Überlegungen zur weitergehenden Beteiligung entgegen

 

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