Formulare

 

In diesem Bereich finden Sie unterschiedliche Formulare, die uns helfen, Ihre Anliegen und Wünsche schnell zu bearbeiten.

 

Formulare – Anforderungen – Anmeldungen

In diesem Bereich unserer Homepage bieten wir Ihnen ein „Selfservice-Portal“ an, dessen Funktionalität wir nach und nach ausbauen werden.

Wenn Sie eine Bescheinigung für eine Taufe oder eine Hochzeit brauchen, wenn Sie eine Messintention angeben möchten, so brauchen Sie nicht mehr persönlich ein Pfarrbüro aufsuchen oder anrufen. Sie können einfach eines der Onlineformulare ausfüllen. Alles Weitere wird dann von unseren Büros schnell und unkompliziert erledigt.

Anmeldung einer Messintention

Seit frühester Zeit haben Menschen mit der Feier der Eucharistie auch ihre eigenen, besonderen Anliegen mit der Gemeinde vor Gott getragen. Daraus sind die sogenannten „Messintentionen“ entstanden. Heute wird in der Regel für einen Verstorbenen gebetet oder in den Anliegen einer Familie zu einem besonderen Feiertag.

Hier können Sie Ihre Messintention in einem Onlineformular eingeben. Nach der Übernahme im Pfarrbüro erscheint die Intention dann in den gedruckten Pfarrnachrichten und in den Aushängen an der jeweiligen Kirche.

Anforderung eines „Patenscheines“

Zur Übernahme des Patenamtes wird in manchen katholischen und in fast allen evangelischen Gemeinden bei der Taufe die Vorlage eines sogenannten „Patenscheines“ gefordert. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung, dass Sie, bzw. derjenige, der das Patenamt übernehmen soll, Mitglied einer Kirchengemeinde ist.

Einen „Patenschein“ kann daher immer nur die Wohnsitzgemeinde ausstellen. Wenn Sie auf dem Gebiet einer Pfarrei in Bielefeld wohnen, katholisch und nicht ausgetreten sind, können Sie hier durch Ausfüllen des Onlineformulars einen „Patenschein“ bzw. die benötigte Zugehörigkeitsbescheinigung anfordern. In der Regel wird Ihnen das Dokument am nächsten Werktag, an dem eines unserer Büros besetzt ist, per Mail zugestellt.

Anforderung eines Auszuges aus dem Taufregister

Für die in der katholischen Kirche kirchlich gültige Eheschließung benötigt jeder katholisch Getaufter einen sogenannten „Auszug aus dem Taufregister“. Im Taufregister einer Pfarrei wird für jede Person, die in einer Kirche der Pfarrei getauft worden ist, ein Eintrag angelegt mit Namen, Geburtsdatum, Taufdatum usw.. Im Taufregistereintrag der Person finden sich auch weitere Angaben, die im Laufe der Zeit hinzukommen wie z.B. Firmung, Eheschließung, Austritt aus der Kirche, Wiederaufnahme in die Kirche, Weihen usw..

Ein „Auszug aus dem Taufregister“ ist eine aktuelle Abschrift dessen, was zum Zeitpunkt der Anforderung im Taufregistereintrag der jeweiligen Person enthalten ist. Für die Eheschließung z.B. ist das Fehlen eines Eheeintrages der Nachweis dafür, dass die Person bislang kirchlich unverheiratet ist.

Da die Informationen im Auszug für den Zeitpunkt der angestrebten Eheschließung möglichst aktuell sein sollen, kann ein „Auszug aus dem Taufregister“ zum Zwecke der Eheschließung frühestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt der kirchlichen Trauung ausgestellt werden.

Wenn Sie in einer der Gemeinden unseres Pastoralverbundes getauft worden sind, können Sie mit dem Onlineformular einen „Auszug aus dem Taufregister“ anfordern.

Eintragung der Daten zur Trauanmeldung

Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, dann melden Sie sich frühzeitig (in der Regel ein Jahr vor der geplanten Trauung) in einem unserer Pfarrbüros, um einen Hochzeitstermin abzustimmen. Die eigentliche Vorbereitung der kirchlichen Feier wird in der Regel erst vier bis sechs Monate vor dem Hochzeitstermin notwendig sein. In besonderen Fällen (wenn z.B. einer der Brautleute bereits verheiratet war) ist ein früheres Gespräch notwendig, um weitergehende schritte einzuleiten.

Zur kirchlichen Trauung benötigen wir von Ihnen einige Daten. Sie erleichtern die Arbeit unserer Büros, wenn Sie die Daten über unser gesichertes Webformular an uns übermitteln. Die Daten werden dann in unserer gesicherten Meldewesenumgebung des Erzbistums weiterverarbeitet.

Bitte benutzen Sie das Webformular erst nach der Terminabsprache!

Eintragung der Daten zur Taufanmeldung

Wenn Sie Ihr Kind in einer unserer Kirchen zur Taufe führen wollen, dann ist es zwecks Absprache eines Tauftermins notwendig, dass Sie sich in einem unserer Pfarrbüros melden. Der einfachste Weg ist in der Regel die telefonische Absprache.

Danach brauchen wir einige Daten von Ihnen. Diese können Sie auch schon hier über ein gesichertes Webformular an uns übermitteln. Die Daten werden dann in unserer gesicherten Meldewesenumgebung des Erzbistums weiter verarbeitet. Mit Ihrer Eintragung hier erleichtern Sie die Arbeit in den Büros und es kommen auch weniger Übermittlungsfehler vor.

Bitte benutzen Sie das Webformular erst nach der Terminabsprache!

Eintragung der Daten zur Erstkommunionanmeldung

Über dieses Webformular können Sie uns die Daten Ihres Kindes übermitteln für die Erstkommunionvorbereitung und für die Feier der Erstkommunion.Die eingegebenen Daten werden in unserer gesicherten Meldewesenumgebung des Erzbistums weiterverarbeitet.

Bitte benutzen Sie dieses Webformular nur, wenn Sie dazu durch den Einladungsbrief oder auf andere Weise aufgefordert wurden! 
Die Anmeldung zur Erstkommunion 2024 ist bereits abgeschlossen.

Eintragung der Daten zur Firmung

Für die Eintragung der gespendeten Firmung in die Kirchenbücher benötigen wir einige Angaben und Daten. Im Rahmen der Firmvorbereitung werden die Firmbewerberinnen und Firmbewerber aufgefordert, das Webformular auszufüllen. Die eingetragenen Daten werden in unserer gesicherten Meldewesenumgebung des Erzbistums weiterverarbeitet.

Bitte nutzen Sie dieses Webformular nur nach Aufforderung im Rahmen der Firmvorbereitung!

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Recherche in historischen Kirchenbüchern

Die wertvollste Quelle für die Familienforschung stellen die Kirchenbücher (in Österreich Matriken, in Deutschland Matrikel genannt) dar, in denen die kirchlichen Handlungen der Taufe, Trauung und des Begräbnisses festgehalten wurden. Flächendeckend setzt sich ihre Führung mit dem beginnenden 17. Jahrhundert durch.

Die Eintragungen sind unterschiedlich gestaltet, da es – vor allem für die Anfangszeit – keine verbindlichen Regeln gab. Daher waren knappe und sparsame Ausführungen zunächst vorherrschend. Idealerweise enthalten die Taufbücher Angaben zur Geburt und/oder der Taufe der jeweiligen Person sowie der Eltern und Paten (Namen, Wohnort, Beruf). Trauungsbücher berichten über die Ehegatten (Wohnort, Beruf, Alter), deren Eltern und Trauzeugen und die Eheschließung selbst, Sterbebücher hingegen über die Verstorbenen (Todesursache, Alter, Wohnort, Begräbnisort).

Seit Anfang des 20. Jahrhunderts werden in den Taufbüchern regelmäßig Anmerkungen zu einer anderswo erfolgten Hochzeit bzw. dem Tod einer Person angebracht; davor findet man hier keine Hinweise auf den späteren Lebensweg.

Online stehen die historischen Kirchenbücher von St. Jodokus bei Matricula zur Verfügung. Die Bücher aus St. Johannes Baptist, Schildesche, stehen zurzeit noch nicht zur Verfügung. Die anderen Pfarreien in Bielefeld haben keine Kirchenbücher, die bereits komplett aus der Sperrfrist von mindestens 100 Jahren heraus sind.

Kirchenaustritt

Wir bedauern es sehr, wenn Menschen durch den Austritt die Gemeinschaft der Katholischen Kirche verlassen. Viele Gründe und Aspekte mag es geben, über einen solchen Schritt nachzudenken. Einen Kirchenaustritt können Sie nicht bei Ihrer Kirchengemeinde erklären, sondern nur beim Amtsgericht oder über die Dienstleistung eines Notars. Vielleicht aber sind die Informationen, die das Erzbistum Paderborn bereitstellt, für Sie interessant. Vielleicht finden Sie dort auch noch Aspekte, die wichtig für Ihre Entscheidung sein können. Über den nebenstehenden Button gelangen Sie zur Informationsseite unseres Bistums.

Pfarrbüro St. Jodokus Mitte

Büro des Pastoralverbundes

Klosterplatz 1
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 16398-300
Fax: 0521 16398-309
jodokus@kath-bi.de

Öffnungszeiten:
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 9:00-12:00 Uhr
Montag und Donnerstag: 15:00-17:00 Uhr

Kirchenbücher St. Jodokus online

Pfarrbüro St. Johannes Baptist Schildesche

Ringenbergstraße 12
33611 Bielefeld

Telefon:  0521 16398-410
Fax:  0521 16398-419

johannes-baptist@kath-bi.de

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch: 9:00-12:00 Uhr
Dienstag: 15:00-18:00 Uhr

Pfarrbüro Christkönig Gellershagen

Weihestraße 9
33613 Bielefeld

Telefon: 0521 16398-480
Fax: 0521 16398-489
christkoenig@kath-bi.de

Öffnungszeiten:
Mittwoch: 16:00-19:00 Uhr
Freitag: 7:30-10:00 Uhr

Pfarrbüro Liebfrauen Jöllenbeck

Wordstraße 5 | Anfahrt über Liebfrauenweg
33739 Bielefeld

Telefon: 0521 16398-440
Fax: 0521 16398-449
liebfrauen-joellenbeck@kath-bi.de

Öffnungszeiten:
Dienstag: 9:00-11:00 Uhr
Donnerstag: 15:30-18:00 Uhr

Pfarrbüro Heilig Geist Dornberg

Spandauer Allee 48
33619 Bielefeld

Telefon: 0521 16398-460
Fax: 0521 16398-469
heilig-geist@kath-bi.de

Öffnungszeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 15:00 - 17:00 Uhr

Service-Hotline

Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr erreichen Sie über die Telefonnummer 0521 16398-500 unsere Service-Hotline, die in der Regel in dieser Zeit mit einer der Sekretärinnen besetzt ist. Außerhalb der angegebenen Zeiten können Sie Ihr Anliegen auf dem Anrufbeantworter aufsprechen. Zur nächsten Öffnungszeit wird sich ein Büro mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn im Einzelfall (wegen Krankheit, Urlaub, kurzfristigen Abwesenheiten etc.) die Hotline eingeschränkt persönlich erreichbar ist.

Telefon:
0521 16398-500

Persönlich erreichbar:
Montag bis Freitag: 9:00-16:00 Uhr
übrige Zeiten: Anrufbeantworter

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