Bundesverfassungsgericht lehnt Anfrage zu Karfreitags-Tanzverbot ab

Bundesverfassungsgericht lehnt Anfrage zu Karfreitags-Tanzverbot ab

Schild vor dem Bundesverfassungsgericht mit dieser Aufschrift

Zum Schutz der Stille sind an Karfreitag Tanzveranstaltungen nicht erlaubt. Ein Göttinger Amtsgericht stellte dieses Verbot infrage – blitzte damit jetzt aber am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ab.

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