Zum Schutz der Stille sind an Karfreitag Tanzveranstaltungen nicht erlaubt. Ein Göttinger Amtsgericht stellte dieses Verbot infrage – blitzte damit jetzt aber am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ab.


Zum Schutz der Stille sind an Karfreitag Tanzveranstaltungen nicht erlaubt. Ein Göttinger Amtsgericht stellte dieses Verbot infrage – blitzte damit jetzt aber am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ab.
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