Einstweilige Verfügung schützt Beichtgeheimnis in Washington

Einstweilige Verfügung schützt Beichtgeheimnis in Washington

Ein Priester im Beichtstuhl

In Washington gilt bald eine Meldepflicht für Kindesmissbrauch. Einige Berufsgruppen sind davon ausgenommen – Geistliche nicht. Die Klage von Bischöfen dagegen hat nun einen ersten Erfolg erzielt. Aber nicht alle Religionen profitieren davon.

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