Die Auffassung könnte weitreichende Signalwirkung haben: Für das Kölner Landgericht haftet das Erzbistum Köln nicht nur für hauptamtliche Mitarbeiter, sondern auch für Ministranten, wenn sie Missbrauch begangen haben.

Die Auffassung könnte weitreichende Signalwirkung haben: Für das Kölner Landgericht haftet das Erzbistum Köln nicht nur für hauptamtliche Mitarbeiter, sondern auch für Ministranten, wenn sie Missbrauch begangen haben.