Mit Verweis auf das Kirchenrecht betont Jurist Helbig, dass Verjährung nur bei ehrlichem Nichtwissen greift. Für die Glaubwürdigkeit der Kirche sei es wichtig, sich in Gerichtsverfahren zu Missbrauch daran zu erinnern.


Mit Verweis auf das Kirchenrecht betont Jurist Helbig, dass Verjährung nur bei ehrlichem Nichtwissen greift. Für die Glaubwürdigkeit der Kirche sei es wichtig, sich in Gerichtsverfahren zu Missbrauch daran zu erinnern.
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