
Der ehemalige Münsteraner Dompropst Kurt Schulte wurde vom Kirchengericht verurteilt: Unangemessene Nachrichten per E-Mail an einen Untergebenen stellten zwar keinen sexuellen Missbrauch dar – aber Amtsmissbrauch. Auch die Strafe steht fest.


Der ehemalige Münsteraner Dompropst Kurt Schulte wurde vom Kirchengericht verurteilt: Unangemessene Nachrichten per E-Mail an einen Untergebenen stellten zwar keinen sexuellen Missbrauch dar – aber Amtsmissbrauch. Auch die Strafe steht fest.
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