Was passiert, wenn ein Papst nicht mehr in der Lage ist, sein Amt auszuüben? Wer soll das überhaupt feststellen? Bislang sei das überhaupt nicht geregelt, moniert der Kirchenhistoriker Hubert Wolf.


Was passiert, wenn ein Papst nicht mehr in der Lage ist, sein Amt auszuüben? Wer soll das überhaupt feststellen? Bislang sei das überhaupt nicht geregelt, moniert der Kirchenhistoriker Hubert Wolf.
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