Kritik an Vatikan-Verbot zur Namensnennung verstorbener Beschuldigter

Kritik an Vatikan-Verbot zur Namensnennung verstorbener Beschuldigter

Kritik an Vatikan-Verbot zur Namensnennung verstorbener Beschuldigter

Der Vatikan erlaubt eine Namensnennung bei verstorbenen Missbrauchsbeschuldigten nur, wenn es ein Urteil gibt. Der im Erzbistum Köln für Aufarbeitung zuständige Jurist Jan-Luca Helbig hält das für einseitig.

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