Keine Amtshaftung: Das Erzbistum Köln muss nicht für den Missbrauch eines Priesters an seiner Pflegetochter zahlen. Laut Landgericht fanden die Taten im Privaten statt, nicht im Rahmen des Priesteramtes.


Keine Amtshaftung: Das Erzbistum Köln muss nicht für den Missbrauch eines Priesters an seiner Pflegetochter zahlen. Laut Landgericht fanden die Taten im Privaten statt, nicht im Rahmen des Priesteramtes.
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