Missbrauchsakten in bischöflichen Geheimarchiven müssen vernichtet werden – so wurde oft Vertuschung begünstigt. In der Schweiz haben die Bischöfe erklärt, dieses Recht nicht mehr anzuwenden. Jetzt gibt es auch grünes Licht aus Rom dafür.


Missbrauchsakten in bischöflichen Geheimarchiven müssen vernichtet werden – so wurde oft Vertuschung begünstigt. In der Schweiz haben die Bischöfe erklärt, dieses Recht nicht mehr anzuwenden. Jetzt gibt es auch grünes Licht aus Rom dafür.
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