Zürcher Kantonalkirche erlaubt keine Kündigung wegen Privatleben mehr

Zürcher Kantonalkirche erlaubt keine Kündigung wegen Privatleben mehr

Zürcher Kantonalkirche erlaubt keine Kündigung wegen Privatleben mehr

Im Kanton Zürich sind Entlassungen von Seelsorgern wegen privater Lebensführung bald nicht mehr zulässig – nach deutschem Vorbild und trotz anderer Position der Bischöfe. Möglich macht das die einmalige staatskirchenrechtliche Verfassung der Schweiz.

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