Innenministerium des Bundes: Konzept zur Öffnung des religiösen Lebens geplant

Innenministerium des Bundes: Konzept zur Öffnung des religiösen Lebens geplant

Nach den Gesprächen der Religionsvertreter im Innenministerium am 17.04.2020 sollen in den nächsten Tagen Konzepte zu einer schrittweisen Öffnung des religiösen Lebens erarbeitet werden. Einzelheiten dazu sind noch nicht bekannt. Es wird aber ein für alle Bundesländer einheitliches Konzept angestrebt. Es geht um eine „maßvolle Öffnung“. Es ist nicht damit zu rechnen, dass alle gottesdienstlichen Feiern in gleichem Umfang möglich sein werden, wie vor der Krise.

Der Leiter des Katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, spricht von einer Ermöglichung von öffentlichen Gottesdiensten zeitnah nach dem 30.04.2020. An diesem Tag findet die nächste Schaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten statt. Die Religionsgemeinschaften sind aufgefordert worden, Konzepte zu erarbeiten, wie Gottesdienste unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich sein können. Diese werden dann mit den Landesregierungen abgestimmt.

Wie genau eine Öffnung hier vor Ort dann aussehen wird, kann erst dann geplant und gesagt werden, wenn die von Kirche und Landesregierung abgestimmten Konzepte und Regelungen vorliegen. Alles andere wäre derzeit Spekulation.

Eine mögliche Tendenz kann in dem von der Bischofskonferenz veröffentlichten Arbeitspapier zur Vorbereitung des Treffens im Innenministerium abgelesen werden:

  • Der Sonntagsgottesdienst hat erste Priorität. Die öffentlichen Sonntagsgottesdienste werden in den Kathedralkirchen und in den Hauptschiffen der Kirchen (einschließlich der Ordenskirchen) gefeiert, nur ausnahmsweise und unter Voraussetzung ihrer Eignung in sonstigen Gottesdiensträumen (Krypta, Seitenkapelle usw.). Letzteres gilt auch für die Gottesdienste in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen, die ggf. auch zusätzlichen Bestimmungen durch den Träger unterliegen. Es gibt in den Kirchen eine Zugangsbeschränkung, die den notwendigen Abstand zwischen den Teilnehmenden garantiert (markierte Plätze, Platzkarten) und Gedränge vor dem Kircheneingang verhindert. Sie wird effektiv kontrolliert werden. Familien werden nicht getrennt.
  • Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, Hochzeiten, Diakonen- und Priesterweihen verlangen im Blick auf das angestrebte behutsame und schrittweise Wiederaufleben der Frömmigkeitsformen oder wegen ihres besonderen, teils mit engerem physischen Kontakt verbundenen liturgischen Charakters eine besonders sorgfältige Einhaltung der Regeln, die für die Sonntagsmessen gelten. Bisweilen legt sich eine Verschiebung nahe.
  • Trauergottesdienste können in den Kirchen nach denselben Regeln wie Sonntagsgottesdienste gefeiert werden.
  • Von der Möglichkeit, unter Beachtung der entsprechenden Versammlungsregeln in den Sommermonaten Gottesdienste im Freien abzuhalten, soll großzügig Gebrauch gemacht werden. Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam sind besondere Anlässe.
  • Werktaggottesdienste können in den Kirchen nach denselben Regeln wie Sonntagsmessen gefeiert werden.
  • Die Bistümer tragen dafür Sorge, dass bei der liturgischen Gestaltung der Messen die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden in Bezug u.a. auf: den Zelebranten und ggf. die Assistenz, den Gesang, den Friedensgruß, die Darreichung der Hl. Kommunion, die Nutzung von Weihwasser und von Gesangbüchern, die Segnung der Kinder usw. Überdiözesane, innerkirchliche Empfehlungen für die Praxis werden auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz zur Verfügung gestellt. Sie enthalten auch die Anregung, gegenwärtig genutzte Wege der medialen Teilnahme an Gottesdiensten (z.B. durch Live-Streaming-Angebote) nach Möglichkeit aufrechtzuerhalten, um vulnerablen Personen die Teilnahme besser möglich zu machen.

Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Punkte nur erste Vorschläge der Bischofskonferenz sind. Ob es zu einer Umsetzung kommt, werden die nächsten Tage und Wochen zeigen.


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