Coronaregeln – kompakt

Mit der seit dem 20.08.2021 geltenden Coronaschutzverordnung der Landes NRW und den Absprachen zwischen der Staatskanzlei und dem Katholischen Büro in Düsseldorf gilt für den Bereich der Kirchengemeinden:

Gottesdienste
Maskenpflicht in den Kirchen. Am Platz kann die Maske abgelegt werden. Aufgrund der derzeit hohen Inzidenz in Bielefeld scheint es angeraten, auch am Platz die Maske zu tragen!
Gemeindegesang ist mit Maske möglich.
Abstände von 1,5 m sind wie bisher einzuhalten.
Desinfektion und Hygieneregeln sind zu beachten.
„3G-Regel“ findet keine Anwendung.
Eine Registrierung ist nicht mehr erforderlich.

Andere Veranstaltungen und Treffen
Alle Teilnehmenden müssen geimpft, genesen oder aktuell getestet (48 Stunden) sein. (3G-Regel)
Ohne „3G“ keine Teilnahmemöglichkeit!
Allgemeine Hygieneregeln müssen eingehalten werden.

Nachweis von „3G“
Geimpft: Impfbescheinigung oder digitaler Impfnachweis (vollständig erst 14 Tage nach Zweitimpfung!)
Getestet: Testbescheinigung einer anerkannten Teststelle (ausgedruckt oder digital; PCR oder Antigen; nicht älter als 48 Stunden) bei schulpflichtigen Kindern oder Jugendlichen: Schülerausweis
Genesen: Positiver PCR-Test einer anerkannten PCR-Teststelle oder eines Arztes, dessen Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt und nicht älter als 6 Monate ist (Nach 6 Monaten gelten Personen nicht mehr als „genesen“ und müssen geimpft oder getestet sein!)


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