Leider steigen die Fallzahlen der Infektionen aufgrund des Coronavirus wieder deutlich an. Die Auswirkungen auf die Feier der Gottesdienste ist in der Coronaschutzverordnung vom 30.07.2021 und in den Absprachen zwischen der Staatskanzlei in Düsseldorf und dem Katholischen Büro geregelt. Zurzeit ist die aktuelle Inzidensstufe der Stadt bzw. des Landkreises für die Regelungen maßgeblich. In Nordrhein-Westfalen (und danach in Bielefeld) gilt seit dem 26.07.2021 die Stufe 1. Einfach zusammengefasst bedeutet das:
Inzidenzstufe 0 (Inzidenz liegt unter 10):
Gesang im Gottesdienst ist erlaubt (im innenraum mit mindestens medizinischer Maske).
Das Einhalten der Abstände von 1,5m wird empfohlen.
Es besteht die Empfehlung zum Tragen einer Maske.
Am Platz kann die Maske außer beim Singen abgelegt werden.
Eine Registrierung ist nicht notwendig
Inzidenzstufe 1 (Inzidenz liegt unter 35):
Gesang im Gottesdienst ist erlaubt (im innenraum mit mindestens medizinischer Maske).
Das Einhalten der Abstände von 1,5m ist Pflicht.
Es besteht Maskenpflicht am Platz und im Kirchenraum. (mindestens eine medizinische Maske)
Eine Registrierung ist verpflichtend.
Inzidenzstufe 2 (Inzidenz liegt unter 50; derzeit ist der Übergang in die Inzidenzstufe 3 ausgesetzt. Daher gilt die Stufe 2 auch über einem Wert von 50.):
Gesang im Gottesdienst ist nicht erlaubt.
Das Einhalten der Abstände von 1,5m ist Pflicht.
Es besteht Maskenpflicht am Platz und im Kirchenraum. (mindestens eine medizinische Maske)
Eine Registrierung ist verpflichtend.