Gottesdienste unter „3G“

Gottesdienste unter „3G“

Am 31.10. und 28.11. in St. Jodokus!

Im Einzelfall können Gottesdienste im Rahmen der Coronaschutzverordnung auch nach der „3G-Regel“ als „Sondergottesdienste“ gefeiert werden. Das bedeutet, dass zu solchen Gottesdiensten nur Geimpfte, Genesenen oder Getestete Zutritt haben. Der jeweilige Status ist durch ein entsprechendes Dokument oder auf elektronischem Weg nachzuweisen. Für Getestete gilt, dass es sich um einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder um einen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 6 Stunden ist, handeln muss. Schülerinnen und Schüler gelten außerhalb der Schulferien als getestet. Ein Schülerausweis ist vorzulegen. Nicht schulpflichtige Kinder gelten ebenfalls als getestet. Bei „3G“ müssen keine Abstände mehr eingehalten werden. Eine Maske ist dann nur noch auf dem Weg zum oder vom Platz erforderlich.

Folgende Gottesdienste werden nach der „3G-Regel“ gefeiert:

  • Eröffnungsgottesdienst der Bielefelder Konzerttage am 31.10.2021 um 11:30 Uhr in St. Jodokus (Mit Möglichkeit eines kostenlosen Coronaschnelltests vor dem Gottesdienst)
  • Hl. Messe am Ersten Advent mit Einführung des neuen Malteser-Stadtseelsorgers am 28.11.2021 um 11:30 Uhr in St. Jodokus (Mit Möglichkeit eines kostenlosen Coronaschnelltests vor dem Gottesdienst)

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