Zum 19. und 20.03.2022 wird an vielen Stellen vom Wegfall von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gesprochen. So ist die Rede davon, dass Veranstaltungsorte wieder voll besetzt werden können. Für viele Maßnahmen ist in der Tat die gesetzliche Grundlage und Notwendigkeit entfallen.
Aufgrund der derzeit extremen Infektionslage werden wir für den Bereich der Gottesdienste in unseren Kirchen keine Lockerung der bisherigen Maßnahmen vornehmen. Das heißt, dass weiterhin in den Kirchen in der gesamten Zeit des Aufenthaltes eine mindestens medizinische, besser FFP2 Maske getragen werden muss. Ebenfalls bleibt es bei den Abständen zwischen Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Damit bleibt es auch bei dem verringerten Platzangebot in den Kirchen. Hinzu kommen die üblichen Hygieneregeln.
Auch für den Bereich der Pfarrheime bleibt es bei den bisherigen Regelungen. Für alle Treffen dort ist mindestens ein Nachweis des „3G-Status“ notwendig. Hinzu kommt die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Letztlich aber ist jede Gruppe selbst für ein vernünftiges Handeln und für Rücksichtnahme verantwortlich.
Mit diesen Maßnahmen wollen wir den bisherigen Standard von Sicherheit, Schutz und Rücksichtnahme aufrechterhalten. Viele Menschen haben bereits Sorge geäußert für den Fall, dass Abstände nicht mehr eingehalten werden, oder Masken nicht mehr getragen werden.
Wir bitten um Ihr aller Verständnis für unser Vorgehen, das in manchen Bereichen strenger, aber auch rücksichtvoller ist als die gesetzlichen Regelungen. In der Coronaschutzverordnung steht zu Beginn, dass vieles nun eigenverantwortlich getan werden soll. Das heißt aber eben nicht, dass nun alles möglich, sinnvoll und verantwortlich ist!