Wiederholt wurde darauf hingewiesen: Niemand käme auf die Idee, eine Organisation, in der Betrug und Korruption zugelassen worden sind, selbst mit der Aufklärung und Aufarbeitung zu beauftragen. Bei der katholischen Kirche in Deutschland dagegen duldet man noch immer, dass sie es als ihre ureigene Aufgabe beansprucht, den massenhaften Kindesmissbrauch durch Priester und die Vertuschung durch Bischöfe selbst aufzuklären und aufzuarbeiten, weil und in soweit sie Staat und Gesellschaft gegenüber als eigenständige Rechtsmacht über ihre inneren Angelegenheiten auftritt. Exemplarisch soll gefragt werden, ob und wieweit das katholische Kirchenrecht überhaupt einen geeigneten Ordnungsrahmen für eine gelingende Aufklärung, geschweige denn Aufarbeitung des Missbrauchsskandals bereitstellen kann oder dabei nicht eher hinderlich ist.
Referent: Prof. DDr. Norbert Lüdecke (Kirchenrechtler, Universität Bonn)
Ort und Zeit: 9.3.2023, 19.00 Uhr Pfarrheim Heilig Geist, Spandauer Allee 48, 33619 Bielefeld
Veranstalter: kbw, BildPunkt (eine Anmeldung ist nicht erforderlich)
Bild: Oliver Verfürth
In: Pfarrbriefservice.de