Registrierungspflicht für Gottesdienstbesucher

Ab dem 30.05.2020 ist es für alle Gottesdienstbesucher in Nordrhein-Westfalen Pflicht, sich beim Betreten der Kirche mit Namen, Adresse und Telefonnummer und ggf. der E-Mailadresse zu registrieren. Dadurch soll die Nachverfolgung von Infektionsketten im Infektionsfall erleichtert werden. Ohne eine Registrierung ist die Teilnahme am Gottesdienst nicht möglich.

In den Kirchen unseres Pastoralverbundes muss von jedem Gottesdienstbesucher ein Registrierungszettel ausgefüllt werden und in eine Sammelbox (ähnlich einer Wahlurne) geworfen werden. Nach dem Gottesdienst wird die Box geleert, die Zettel werden in einem Umschlag gesammelt und nach vier Wochen vernichtet. Die so gesammelten Daten werden zu keinem anderen Zweck als der Nachverfolgung von Infektionsketten im Bedarfsfall eingesetzt. Mit dem Besuch des Gottesdienstes erklärt sich auch jeder mit diesem Verfahren einverstanden.

Der Ordnungsdienst wird auf dieses neue Verfahren aufmerksam machen. Für weitere Gottesdienstbesuche können Sie auch Blancozettel mitnehmen und sie beim nächsten Mal schon ausgefüllt mitbringen.

Update!
Auch nach dem 15.06.2020 ist die Registrierung aufgrund der Notwendigkeit der Rückverfolgbarkeit bei Infektionsereignissen angeordnet. In der Presse wird diese Notwendigkeit auch für anderes Stellen besonders betont.
Grundsätzlich sieht die vom 15.06.2020 gültige Coronaschutzverordnung des Landes NRW vor, dass bei „Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit“, das heißt bei Vorhandensein eines genauen Sitzplanes der Kirchen, auf die Abstandsregelung verzichtet werden kann. Zurzeit werden wir von dieser Möglichkeit in unserem Pastoralverbund (noch) keinen Gebrauch machen.


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