Mit der Coronaschutzverordnung vom 09.07.2021 und den darauf folgenden Verordnungen gibt es wieder die Möglichkeit, auch bei den Hygieneabständen von 1,5 Metern, für die die Sitzplätze in unseren Kirchen optimiert sind, mit der Gemeinde zu singen. Da nicht mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln sicher überprüft werden kann, ob alle Gottesdienstbesucher vollständig geimpft, negativ getestet oder genesen sind, muss beim Gesang mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
Die kircheneigenen Gotteslobexemplare können in den meisten Kirchen zurzeit noch nicht ausgelegt werden. Bitte bringen Sie ihr eigenes Gotteslob zum Gottesdienst mit!
Die Möglichkeit, wieder zu singen, wird von vielen Gottesdienstbesucherinnen und Besuchern begrüßt. Allerdings sollte die neue Möglichkeit nicht übertrieben werden. Einige Gesänge mit wenigen Strophen reichen sicher auch aus!
Die Pandemie ist noch nicht vorbei! Alle sollten nach wie vor verantwortlich handeln und Vorsicht walten lassen. „Ich bin schon doppelt geimpft!“ ist kein hinreichender Grund für Rücksichtslosigkeit!