Versammlungen mit unmittelbar seelsorglichem Bezug (z. B. katechetische Angebote, Glaubens- oder Seelsorgegespräche in Gruppen) sind weiter unter Beachtung der folgenden Vorgaben möglich:
- Sofern nach vorheriger Prüfung alternativer Formen eine Zusammenkunft in Präsenz stattfinden soll, wird die Teilnehmerzahl von 20 Personen nicht überschritten.
- Die üblichen Abstands- und Hygieneregelungen sind zu beachten.
- Die Teilnehmenden tragen eine Mund-Nase-Bedeckung.
- Für eine gründliche Lüftung – auch während der Zusammenkunft – wird Sorge getragen.
Die Rückverfolgbarkeit (Listen mit Kontaktdaten) wird gesichert.
Darüber hinaus weist das Katholische Büro darauf hin, dass nach der aktuellen Coronaschutzverordnung Musikschulen geschlossen sind und Proben von Instrumenten und Chören nur zur Berufsausübung und damit nicht für unsere Kirchenchöre und Instrumentalgruppen zulässig sind.