In der Regel sind Sie bei den Wahlen zum Kirchenvorstand und zum Rat der Pfarreien in der Kirchengemeinde wahlberechtigt, in der Sie Ihren ersten Wohnsitz haben. Mit der Änderung des Vermögensverwaltungsgesetzes im November 2024 und nach den Richtlinien des Erzbistums zur Wahl der Pastoralen Gremien können Sie auch beide Gremien, also den Rat der Pfarreien und den Kirchenvorstand, in einer anderen als Ihrer Wohnsitzkirchengemeinde wählen. Vorher war das zumindest für den Kirchenvorstand noch nicht möglich.
Wenn Sie den Rat der Pfarreien oder (und) den Kirchenvorstand in einer anderen als ihrer Wohnsitzkirchengemeinde wählen wollen, haben Sie die Möglichkeit, sich aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Wohnsitzgemeinde streichen zu lassen und sich in das Wählerverzeichnis der gewünschten Kirchengemeinde eintragen zu lassen. Wenn Sie in Bielefeld wohnen und in einer anderen Kirchengemeinde wählen wollen, können Sie einfach die Umtragung online durch Ausfüllen des Onlineformulars hier vornehmen. Wenn Sie außerhalb Bielefelds wohnen, dann wenden Sie sich an Ihre Wohnsitzpfarrei zum Austragen aus dem Wählerverzeichnis. Sie können sich auch telefonisch (0521 16398-500) oder per Post (Wahlbüro St. Jodokus, Klosterplatz 1, 33602 Bielefeld) im zentralen Wahlbüro melden, um die Umtragung vornehmen zu lassen.
Bitte nehmen Sie eine Umtragung Ihrer Wahlberechtigung bis zum 01.09.2025 vor! So bleibt genügend Zeit, um zur Wahrung der Fristen die Umtragungen im Bistum durch uns zu veranlassen. Mitte September werden bereits die Daten für den Postversand der Onlinewahlbenachrichtigung generiert.
Ich will in einer anderen Kirchengemeinde wählen
