Im Herbst vom 10.10. bis zum 07.11.2025 werden in den Kirchengemeinden unseres Bistums und in ganz NRW die Kirchenvorstände und die pastoralen Gremien gewählt. Das geschieht alle vier Jahre. Doch in diesem Jahr gibt es einige Neuerungen:
Bislang galt für alle Wahlen das Wohnsitzprinzip. Wahlberechtigt war man nur in der Kirchengemeinde, in der man auch wohnte. Eine Ausnahme gab es nur beim Pfarrgemeinderat. Jetzt können alle Wahlberechtigten entscheiden, in welcher Kirchengemeinde sie wählen wollen. Dazu ist es nur notwendig, dass Sie sich ummelden. Das geht ganz einfach über die Internetseite katholisch-bielefeld.de oder über ein Pfarrbüro.
Die Pfarrgemeinderäte werden ersetzt durch andere pastorale Gremien. Wir in Bielefeld wählen einen gemeinsamen „Rat der Pfarreien“, in dem Gewählte aus allen Kirchengemeinden präsent sein werden. Auf Ebene der einzelnen Gemeinde können ohne eine Wahl „Gemeindeteams“ und „Thementeams“ für die Arbeit vor Ort gebildet werden.
Die Wahl zum Kirchenvorstand und zum Rat der Pfarreien erfolgt als Onlinewahl mit der Möglichkeit zur Briefwahl. Das bedeutet, dass alle Wahlberechtigten per Post eine Wahlbenachrichtigung mit dem Zugang zur Onlinewahl zugeschickt bekommen. Damit ist es dann möglich, zwischen dem 10.10. und 07.11.2025 online zu wählen oder Briefwahlunterlagen anzufordern. Eine Urnenwahl wird es nicht geben.
Wahlberechtigt für den Kirchenvorstand sind alle Katholiken, die am Wahltag (09.11.2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben. Den Rat der Pfarrei können auch diejenigen wählen, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Kandidieren können für die Wahl zum Kirchenvorstand alle Katholiken, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ähnlich ist es beim Rat der Pfarrei. Dort können alle zwischen 16 und 75 Jahren kandidieren.
Wenn Sie zum 10.10.2025 noch keine schriftliche Wahlbenachrichtigung erhalten haben, Sie aber zum Kreis der Wahlberechtigten gehören, können Sie im Pfarrbüro Briefwahlunterlagen formlos unter Angabe Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums anfordern und auf diese Weise wählen. Ab Oktober stellen wir dazu eine Onlineanforderung bereit.
Die Liste der Kandidierenden muss bis Mitte Juli fertiggestellt sein. Wenn Sie kandidieren wollen, melden Sie sich bitte bei den bisherigen Gremien oder im Pfarrbüro.
Beachten Sie auch, dass Änderungen am Wählerverzeichnis wie z.B. Umtragungen der Wahlberechtigung in eine andere Kirchengemeinde bis zum 01.09.2025 erfolgt sein muss, damit die Zuordnung zu Ihrem „Onlinewahllokal“ korrekt eingerichtet werden kann.
Ausführliche Informationen zu den Wahlen und die Möglichkeit, die Wahlberechtigung in einer Kirchengemeinde online zu ändern, finden Sie auf der Homepage katholisch-bielefeld.de/wahlen2025.
Herzlich laden wir Sie jetzt schon zur Wahl der wichtigen Gremien für die Kirche in Bielefeld ein. Bitte überlegen Sie, ob Sie die Herausforderung zu einer Kandidatur nicht annehmen sollten. Sie haben die Chance, Kirche in einer Zeit des großen Wandels aktiv mitzugestalten!
Ausführliche Informationen zu den Wahlen