Dem Thema Assistierter Suizid begegnen

Dem Thema Assistierter Suizid begegnen

Der Bereich Ethik im VKA hatte zum Thementag eingeladen

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begegnen in ihrem Arbeitsalltag immer wieder angedeuteten oder geäußerten Sterbewünschen. Nichtsdestotrotz führt in der Praxis der Wunsch der uns anvertrauten Menschen nach Beendigung des Lebens zumeist zu Handlungsunsicherheiten. Wie gehe ich mit einem Sterbewunsch um? Was muss ich beachten? Für Sicherheit und Entscheidungskompetenz bedarf es einer klaren Handlungsleitlinie, an der sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientieren können. Mit einem Thementag am 25.01.2023 zum assistierten Suizid hat der Verbund katholischer Altenhilfe einen Auftakt für ein wichtiges Thema gesetzt.

Aktuelle Situation in der Politik und Gesellschaft

2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, das strafrechtliche Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Suizidassistenz für nichtig. In der Folge bedeute dies, dass Menschen, die ihr Leben beenden wollen, sich dabei helfen lassen dürfen. Ein Grundrecht für ein selbstbestimmtes Sterben, losgelöst von Alter und Krankheit. Allerdings gibt es bis heute kein konkretes Gesetz. Somit bleiben auch drei Jahre danach viele Fragen offen. Wie sieht solch eine Hilfe aus? Wer darf helfen? Muss sogar jemand helfen? Derzeit sind drei mögliche Gesetzesentwürfe, die uns Antworten auf die offenen Fragen geben könnten, in der Abstimmung, ob und welcher dieser Entwürfe verabschiedet wird, ist noch unklar. Dabei steht die mögliche Rolle von Ärztinnen und Ärzten genauso im Mittelpunkt wie die Auswirkungen auf Pflege-, Palliativ-, und Hospizeinrichtungen. Ein mögliches Gesetz könnte Leitplanken für einen assistierten Suizid schaffen und gleichzeitig einen Missbrauch verhindern.

Erste Handlungsleitlinien auf Basis der 10 Gebote

Das Thema Assistierter Suizid ist jedoch ein sehr komplexes Thema, das sich nicht allein über ein Gesetz lösen lässt. Insbesondere die Menschen, die sich in ihrem Berufsalltag mit diesem Thema konfrontiert sehen, reicht eine alleinige Gesetzesregelung nicht. Verlassen sich doch Menschen mit all ihren Sorgen, Ängsten und Wünschen auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher hat sich der VKA mit Begleitung durch die Sozialethikerin Prof. Dr. Elisabeth Jünemann intensiv mit dem Thema Assistierter Suizid auseinandergesetzt. Mit dem Ziel, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verbundes für solch herausfordernde Entscheidungssituationen eine Handlungsleitline zur Verfügung zu stellen, die an unser Leitbild anschließt. „Wer stirbt, der erfährt ein Hinüberschreiten. Sterben gehört zum Leben dazu“, erklärt die gelernte Theologin. „In der christlichen Religion steht das Leben im Mittelpunkt. Folglich bedeutet christlich sein, das Leben in den Vordergrund zu stellen“, ergänzt sie.

Suizid-Prävention im Fokus

„Als katholischer Träger für den gesamten Verbund bedarf es einer Haltung, an der sich alle Beteiligten orientieren. Der Wunsch nach einer Suizidassistenz muss erlaubt sein. Wichtig ist, dass wir uns mit solch einem Anliegen vorurteilsfrei auseinandersetzen und jeden Schritt reflektieren“, sagt VKA Vorstand Timo Halbe. Im Fokus steht daher vor allem die Suizidprävention. „Unser Ziel muss es sein, schon vorher anzusetzen, indem wir Lebenslagen vermeiden, die einen Suizid-Wunsch hervorrufen“, sind sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Thementages einig.
Der VKA als Wegbegleiter hat sich damit verpflichtet, das Leben zu begleiten – bis zum Schluss. Es geht darum, den letzten Lebensabschnitt als eine besondere Zeit zu ermöglichen. Unsere Einrichtungen sollen einen Raum bieten, um auf das zurückzublicken, was ein jeder im Leben erreicht hat und sich nicht darauf zu reduzieren, was man nicht mehr kann. Menschen sollen sich aufgehoben und wertgeschätzt fühlen. Im Alter zu erleben, gebraucht zu werden und sich über Kenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, ist wichtige Basis der Suizidprävention. Es geht darum, im Gespräch zu bleiben und suizidale Krisen frühzeitig wahrzunehmen.

Ethische Fallmoderation – Sensibilisiert für Sterbewünsche

Ein wichtiger Punkt ist daher die Kommunikation. „Wir sprechen offen und wahrhaftig über Ängste, Hoffnungen und Wünsche“, betont Elisabeth Jüne-mann. Todeswünsche sind individuell ernst zu nehmen. Der VKA hat früh erkannt, dass das miteinander reden ein zentraler Bestandteil im Umgang wnit Sterbewünschen und dem Thema Assistierter Suizid ist. Denn es gibt einen Unterschied zwischen dem Wunsch nicht mehr leben zu wollen und so nicht mehr leben zu wollen. Umso wichtiger ist es präsuizidale Krisen zu sensibilisieren und dies berufsgruppenübergreifend. Hierfür näherte sich eine Runde mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Verwaltungsrat, Vorstand, Geschäftsführung, Ethik, der Leitbild Arbeitsgemeinschaft mit Einrichtungsleitungen und den VKA Mobilen Diensten dem Thema.
Hierfür hat der Verbund eigene ethische Fallmoderatorinnen und Fallmoderatoren ausgebildet. Die Fortbildung sensibilisiert unter anderem für das Thema der Sterbewünsche und vermittelt erforderte Sachkenntnisse genauso wie kommunikative Techniken.

VKA bietet einen Schutzraum für das Alter

Zweifellos muss der assistierte Suizid eine Ausnahme bleiben! Je normaler das Thema wird und je weniger der assistierte Suizid erschreckt, umso selbstverständlicher nimmt die Gesellschaft diesen an. In der Konsequenz wird es immer schwieriger, das Alter zu schützen. Als sorgende Gemeinschaft bietet der VKA genau diesen Schutzraum an. Lebens-Wert – begegnen, begleiten, beraten ist ein von der Deutschen Fersehlotterie gefördertes Projekt, bei dem es darum geht, die Suizidprävention im VKA zu fördern.

 

 


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