Wahlen 2025

Im Jahr 2025 werden die Gremien der katholischen Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen neu gewählt. In Bielefeld wählen wir die Kirchenvorstände und das pastorale Gremium neu. Hier erfahren Sie alles zu den Wahlen 2025.
 
 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vom 10.10. bis zum 07.11.2025 werden der „Rat der Pfarreien“ und der „Kirchenvorstand“ in unseren Kirchengemeinden neu gewählt.
  • Der „Rat der Pfarreien“ wird für ganz Bielefeld gewählt. Pfarrgemeinderäte vor Ort werden nicht gewählt. Sie werden durch „Gemeindeteams“ ohne Wahl ersetzt.
  • Die Wahl erfolgt online oder per Briefwahl. Eine Urnenwahl gibt es nicht.
  • Alle Wahlberechtigten werden persönlich per Post angeschrieben und erhalten Informationen und den Zugang zum Onlinewahlsystem. Ab dann kann auch Briefwahl beantragt werden.
  • Sie können auch in einer anderen Kirchengemeinde als ihrer Wohnsitzgemeinde wählen und gewählt werden. Dazu müssen Sie rechtzeitig einen Antrag zur Umtragung stellen.
  • Die Kandidierenden müssen bis Mitte Juli feststehen.

Veränderungen im Erzbistum Paderborn

Veränderungen der Gremien

Im November 2024 ist nach Beschluss des Nordrhein-Westfälischen Landtages das bisherige staatliche Gesetz zur Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens von 1924 nach gut 100 Jahren durch ein neuen kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz abgelöst worden. Es gilt seither für die Verwaltung des Kirchenvermögens in den fünf (Erz-) Bistümern in Nordrhein-Westfalen. Es verfolgt den Grundsatz, dass auch in Zukunft das Vermögen der Katholischen Kirchen durch ehrenamtliche Gremien, die Kirchenvorstände, verwaltet wird. Weite Teile des bisherigen Gesetzes sind übernommen worden. Es gibt aber auch Veränderungen, die die Größe der Gremien und die Wählbarkeit der Mitglieder betrifft. So ist es zukünftig möglich, auch einem Kirchenvorstand anzugehören, wenn die Person nicht auf dem Gebiet der Kirchengemeinde wohnt. 

Der Pfarrgemeinderat wird mit der Wahl im November 2025 durch ein neues pastorales Gremium abgelöst, den Rat der Pfarrei. Nach einem längeren Prozess des Ausprobierens unterschiedlicher Arten der ehrenamtlichen Mitverantwortung und Leitung ist das neue pastorale Gremium besser geeignet, den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden.

Transformation im Erzbistum Paderborn

Mit der neuen Etappe des Bistumsprozesses macht das Erzbistum Paderborn einen großen Schritt nach vorne. Die Etappe hat zwei Schwerpunkte: die pastorale Transformation und die Verwaltungstransformation. Während die pastorale Transformation die Voraussetzungen dafür schaffen will, dass der Glaube trotz aller Veränderungen auch in Zukunft gelebt werden kann, modernisiert die Verwaltungstransformation die organisatorischen Strukturen mit dem Ziel, die Engagierten zu entlasten. Das Erzbistum lädt dazu ein, die daraus wachsenden Chancen und Freiräume zu nutzen und Kirche von morgen gemeinsam zu gestalten. Dabei ist wichtig: Dieser Weg der Veränderung ist kein Selbstzweck.

Die pastorale Transformation will neue Wege öffnen, wie Glaube, Gemeinschaft und Seelsorge in Zukunft erfahrbar bleiben – trotz rückläufiger Ressourcen. Dabei geht es um Seelsorgeräume und Pastorale Zentren, verlässliche Orte und spirituelle Angebote sowie eine Stärkung des Ehrenamts und neue Formen des Miteinanders. Kirche wird vielfältig, bleibt nah an den Lebenswirklichkeiten – und lebt von dem, was Menschen einbringen.

Eine tragfähige Zukunft braucht klare, effiziente und verlässliche Verwaltungsstrukturen. Die Transformation der Verwaltung sorgt für weniger Doppelstrukturen, mehr Digitalisierung und eine Entlastung der Kirchengemeinden. Dabei bleibt der Bezug zu Ihrer Region erhalten. Die Nähe zu den Menschen bleibt ein Grundprinzip.

Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz formuliert dies in seiner Videobotschaft so: „Unsere Aufgabe ist nicht der Selbsterhalt der Kirche, sondern die Verkündigung des Evangeliums, die gute Nachricht, dass Gott mit uns geht, gerade auch in den Zumutungen des Lebens, in der Brüchigkeit, auch in der Veränderung. Das ist unser Auftrag. Nicht nur für uns, sondern für die Menschen.“

Die Kirchenvorstandswahlen und die Wahlen für die pastoralen Gremien sind Teil der Transformation im Erzbistum Paderborn. Die neu gewählten Gremien werden aktiv die Zukunft des Seelsorgeraumes hier in Bielefeld und der vielfältigen gemeindlichen und thematischen Aktivitäten vor Ort mittragen und mitgestalten. Sie sind Teil einer immer synodaler werdenden Kirche.

Was wird gewählt?

Was ist der Rat der Pfarreien?

Viele werden noch den Pfarrgemeinderat kennen. Lange Jahre war es die Erfolgsgeschichte von ehrenamtlicher Mitwirkung in der Pfarrei und in der Gemeinde. Pfarrei und Gemeinde waren lange Zeit ein und dasselbe. Daher auch der Name „Pfarrgemeinderat“ Inzwischen ist diese Bezeichnung nicht mehr hilfreich. Die Pfarrei ist mehr die obere Verwaltungsebene, auf der die großen Linien der Pastoral und der Verwaltung besprochen und entschieden werden. Am Ende des Transformationsprozesses wird ganz Bielefeld eine Pfarrei sein. Die Gemeinde hingegen ist der Lebensraum, der Raum, in dem Menschen ihren Glauben leben und gestalten. Das kann rund um einen Kirchturm geschehen oder rund um einen Themenbereich wie z.B. Diakonie, Jugend, Altenpflege und vieles mehr.

Dieser Veränderung tragen wir Rechnung, indem bei der kommende Wahl ein Pastorales Gremium für die ganze Stadt gewählt wird, der „Rat der Pfarreien“, und dass darunter an den Kirchtürmen und an den Themenbereichen Teams, „Gemeindeteams“ und „Thementeams“ entstehen können. Der „Rat der Pfarreien“ hat die Aufgabe, die gemeinsamen Fragestellungen für die Stadt in den Blick zu nehmen: Wo sind aktuelle Herausforderungen? Wie kann eine neue Gottesdienstordnung aussehen? Wo sind zukünftig verlässliche Orte für den Sonntagsgottesdienst, für Familien, für Kinder, etc.?

Der „Rat der Pfarreien“ besteht aus gewählten, amtlichen und berufenen Mitgliedern. Bei der kommenden Wahl werden die Mitglieder so gewählt, dass jede Kirchengemeinde mit mindestens einer Person präsent ist.

Was ist der Kirchenvorstand?

Die Aufgabe des Kirchenvorstandes besteht aus der Verwaltung des Vermögens in der Kirchengemeinde. In Abstimmung mit den Gemeindeverbänden trifft der Kirchenvorstand Entscheidungen über die Mittelverwendung der Kirchengemeinde und über deren künftige wirtschaftliche Grundlage. Darüber hinaus ist der Kirchenvorstand in wirtschaftliche, rechtliche und technische Angelegenheiten der kirchlichen Einrichtungen eingebunden.

Kurz gefasst: Mit seiner Tätigkeit schafft der Kirchenvorstand die materielle Voraussetzung, dass die Kirchengemeinde ihre seelsorgerischen und karitativen Aufgaben wahrnehmen kann. Der Kirchenvorstand setzt sich aus dem Pfarrer und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern zusammen.

In Bielefeld werden in diesem Jahr elf Kirchenvorstände gewählt. Nach Abschluss des Transformationsprozesses im Erzbistum Paderborn werden die Pfarreien und Pfarrvikarien in der Stadt Bielefeld zu einer Pfarrei fusioniert sein. Dann wird es zur nächsten Kirchenvorstandswahl 2029 nur noch einen Kirchenvorstand in der Stadt geben. Daher haben die neu gewählten Kirchenvorstände die Aufgabe, diesen Prozess der Fusion vorzubereiten und die zum Gelingen notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört auch, dass ein Immobilienkonzept für die katholischen Kirchen und Pfarrheime in der Stadt erstellt wird.

Wie kann ich kandidieren?

Rat der Pfarreien

Der Rat der Pfarreien wird in unterschiedlichen Stimmbezirken gewählt. Dabei bildet jede Kirchengemeinde einen eigenen Stimmbezirk. In jedem Stimmbezirk wird eine Person aus einer eigenen Kandidierendenliste in den Rat der Pfarreien gewählt. Ausnahmen bilden die zwei schon fusionierten Pfarreien St. Elisabeth und St. Jodokus. Aus St. Elisabeth werden vier Personen und aus St. Jodokus zwei Personen gewählt. Somit werden insgesamt 16 Personen aus 12 Listen gewählt.

Sie können in Ihrer Kirchengemeinde kandidieren für den Rat der Pfarreien! Wenn Sie katholisch sind und am Wahltag (09.11.2025) das 16. Lebensjahr vollendet und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie in Ihrer Kirchengemeinde gewählt werden. Wenden Sie sich gerne an den Pfarrgemeinderat ihrer Kirchengemeinde oder schicken Sie eine Mail an info@katholisch-bielefeld.de. Wir werden Ihr Interesse dann entsprechend weiterleiten Bis Mitte Juli 2025 müssen die Kandidierendenlisten aufgestellt sein.

Wenn Sie in einer anderen als Ihrer Wohnsitzgemeinde kandidieren wollen, dann müssen Sie sich in ihrer Wohnsitzkirchengemeinde aus dem Verzeichnis der Wahlberechtigten streichen lassen und sich in der gewünschten Kirchengemeinde in das Verzeichnis eintragen lassen. Ein Onlineformular dafür finden Sie hier und im Bereich „Wählen in einer anderen Kirchengemeinde“. Mit der Umtragung werden Sie auch in der neuen Kirchengemeinde aktiv wahlberechtigt. Bis zum 25.07.2025 muss die Umtragung beantragt sein.

Kirchenvorstand

In Bielefeld werden elf Kirchenvorstände gewählt: Christkönig (sechs Mitglieder), Heilig Geist (acht Mitglieder), Liebfrauen (sechs Mitglieder), Maria Königin (sechs Mitglieder), St. Bonifatius (sechs Mitglieder), St. Elisabeth (zwölf Mitglieder), St. Hedwig (sechs Mitglieder), St. Joseph (sechs Mitglieder), St. Meinolf (sechs Mitglieder), St. Jodokus (acht Mitglieder), St. Johannes Baptist (acht Mitglieder). Die Pfarrvikarie Liebfrauen in Jöllenbeck wird vom Kirchenvorstand St. Johannes Baptist und die Filialkirche Heilig Kreuz in Brake wird vom Kirchenvorstand Maria Königin vertreten.

Sie können in Ihrer Kirchengemeinde kandidieren für den Kirchenvorstand! Wenn Sie katholisch sind und am Wahltag (09.11.2025) das 18. Lebensjahr vollendet und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie in Ihrer Kirchengemeinde gewählt werden. Wenden Sie sich gerne an den Kirchenvorstand ihrer Kirchengemeinde oder schicken Sie eine Mail an info@katholisch-bielefeld.de. Wir werden Ihr Interesse dann entsprechend weiterleiten Bis Mitte Juli 2025 müssen die Kandidierendenlisten aufgestellt sein.

Wenn Sie in einer anderen als Ihrer Wohnsitzgemeinde kandidieren wollen, dann müssen Sie sich in ihrer Wohnsitzkirchengemeinde aus dem Verzeichnis der Wahlberechtigten streichen lassen und sich in der gewünschten Kirchengemeinde in das Verzeichnis eintragen lassen. Ein Onlineformular dafür finden Sie hier und im Bereich „Wählen in einer anderen Kirchengemeinde“. Mit der Umtragung werden Sie auch in der neuen Kirchengemeinde aktiv wahlberechtigt. Bis zum 25.07.2025 muss die Umtragung beantragt sein.

Gemeindeteams und Thementeams

Nach der Konstituierung der gewählten Gremien im Dezember 2025 werden sich an unterschiedlichen Orten Teams bilden, die verschiedene Aufgaben wahrnehmen. „Gemeindeteams“ können die Bedarfe rund um einen Kirchenstandort abdecken und sich für das Gemeindeleben vor Ort einsetzen. „Thementeams“ bilden sich um einen Themenbereich. Z.B. kann Caritas ein Thema sein, das in der Stadt wichtig ist und von mehreren freiwillig Engagierten in einem Team bearbeitet wird. Denkbar ist auch, dass sich bisherige Pfarrgemeinderäte als Team weitertreffen und arbeiten.

Ab Dezember 2025 oder Januar 2026 geht es in verschiedenen Teams wieder los. Sie können ganz einfach mitmachen. Sie brauchen sich dazu nicht zur Wahl zu stellen oder für eine längere Zeit zu verpflichten. Wir informieren Sie hier, wenn es los geht.

Wie kann ich wählen?

Onlinewahl oder Briefwahl

Die Wahlen zum Pastoralen Gremium und zum Kirchenvorstand sind in diesem Jahr erstmals als Onlinewahl vorgesehen. Damit soll die Wahlbeteiligung deutlich erhöht werden. Andere Bistümer und die Erprobungsräume bei der letzten Pfarrgemeinderatswahl (z.B. in Detmold) haben gezeigt, dass die Onlinewahl erfolgreich war. Im Oktober bekommen alle Wahlberechtigten per Post die Mitteilung und Aufforderung zur Wahl. Darin gibt es jeweils einen QR-Code für die Wahl des Rates der Pfarreien und für die Wahl des Kirchenvorstandes. Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie ab dem 10.10.2025 bis zum 07.11.2025 direkt online wählen.

Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie auch Briefwahl beantragen. Bitte melden Sie sich dazu rechtzeitig telefonisch (0521 16398-500) oder per Post (Wahlbüro St. Jodokus, Klosterplatz 1, 33602 Bielefeld) im zentralen Wahlbüro. Wir senden Ihnen dann die gewünschten Briefwahlunterlagen zu. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum 08.11.2025 beim Wahlvorstand der Kirchengemeinde, in der Sie wählen, eingegangen sein.

Personen, die im Melderegister mit einer Auskunftssperre versehen sind, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie in einem solchen Fall von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, melden Sie sich ebenfalls im zentralen Wahlbüro zur Briefwahl an. Wir werden für diese Fälle auch rechtzeitig ein Webformular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen bereitstellen. Dies gilt auch für alle anderen Fälle, in denen keine Zusendung der Wahlbenachrichtigung erfolgt ist.

Eine Urnenwahl, wie Sie es von den bisherigen Wahlen gewohnt waren, ist in diesem Jahr nicht möglich!

Wahl des Rates der Pfarreien

Den Rat der Pfarreien können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag (09.11.2025) das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wahlberechtigt sind Sie grundsätzlich für den Stimmbezirk Ihrer Wohnsitzgemeinde. Sie haben eine Stimme. In den bereits schon fusionierten Kirchengemeinden haben Sie in St. Elisabeth vier und in St. Jodokus zwei Stimmen.

Wahl des Kirchenvorstandes

Den Kirchenvorstand können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag (09.11.2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben. Grundsätzlich sind Sie in der Pfarrei wahlberechtigt, in der Sie Ihren ersten Wohnsitz haben. Sie haben so viele Stimmen, wie in Ihrer Pfarrei Kandidierende zu wählen sind.

 

Wählen in einer anderen Kirchengemeinde

Wenn Sie den Rat der Pfarreien oder (und) den Kirchenvorstand in einer anderen als ihrer Wohnsitzkirchengemeinde wählen wollen, haben Sie die Möglichkeit, sich aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Wohnsitzgemeinde streichen zu lassen und sich in das Wählerverzeichnis der gewünschten Kirchengemeinde eintragen zu lassen. Wenn Sie in Bielefeld wohnen und in einer anderen Kirchengemeinde wählen wollen, können Sie einfach die Umtragung online durch Ausfüllen des Onlineformulars hier vornehmen. Wenn Sie außerhalb Bielefelds wohnen, dann wenden Sie sich an Ihre Wohnsitzpfarrei zum Austragen aus dem Wählerverzeichnis. Sie können sich auch telefonisch (0521 16398-500) oder per Post (Wahlbüro St. Jodokus, Klosterplatz 1, 33602 Bielefeld) im zentralen Wahlbüro melden, um die Umtragung vornehmen zu lassen.

Bitte nehmen Sie eine Umtragung Ihrer Wahlberechtigung bis zum 01.09.2025 vor! (Für Kandidatinnen und Kandidaten gilt Mitte Juli als Termin für die Umtragung.)

Ich will in einer anderen Kirchengemeinde wählen

Weitere Informationen?

FAQ

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Onlinewahl werden in den FAQ des Erzbistums beantwortet. Sie finden Sie hier.

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