Wahlen 2025

Im Jahr 2025 werden die Gremien der katholischen Kirchengemeinden in Nordrhein-Westfalen neu gewählt. In Bielefeld wählen wir die Kirchenvorstände und das pastorale Gremium neu. Hier erfahren Sie alles zu den Wahlen 2025.
 
 

Veränderungen im Erzbistum Paderborn

Veränderungen der Gremien

Im November 2024 ist nach Beschluss des Nordrhein-Westfälischen Landtages das bisherige staatliche Gesetz zur Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens von 1924 nach gut 100 Jahren durch ein neuen kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz abgelöst worden. Es gilt seither für die Verwaltung des Kirchenvermögens in den fünf (Erz-) Bistümern in Nordrhein-Westfalen. Es verfolgt den Grundsatz, dass auch in Zukunft das Vermögen der Katholischen Kirchen durch ehrenamtliche Gremien, die Kirchenvorstände, verwaltet wird. Weite Teile des bisherigen Gesetzes sind übernommen worden. Es gibt aber auch Veränderungen, die die Größe der Gremien und die Wählbarkeit der Mitglieder betrifft. So ist es zukünftig möglich, auch einem Kirchenvorstand anzugehören, wenn die Person nicht auf dem Gebiet der Kirchengemeinde wohnt.

Der Pfarrgemeinderat wird mit der Wahl im November 2025 durch ein neues pastorales Gremium abgelöst, den Rat der Pfarrei. Nach einem längeren Prozess des Ausprobierens unterschiedlicher Arten der ehrenamtlichen Mitverantwortung und Leitung ist das neue pastorale Gremium besser geeignet, den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden.

Transformation im Erzbistum Paderborn

Mit der neuen Etappe des Bistumsprozesses macht das Erzbistum Paderborn einen großen Schritt nach vorne. Die Etappe hat zwei Schwerpunkte: die pastorale Transformation und die Verwaltungstransformation. Während die pastorale Transformation die Voraussetzungen dafür schaffen will, dass der Glaube trotz aller Veränderungen auch in Zukunft gelebt werden kann, modernisiert die Verwaltungstransformation die organisatorischen Strukturen mit dem Ziel, die Engagierten zu entlasten. Das Erzbistum lädt dazu ein, die daraus wachsenden Chancen und Freiräume zu nutzen und Kirche von morgen gemeinsam zu gestalten. Dabei ist wichtig: Dieser Weg der Veränderung ist kein Selbstzweck.

Die pastorale Transformation will neue Wege öffnen, wie Glaube, Gemeinschaft und Seelsorge in Zukunft erfahrbar bleiben – trotz rückläufiger Ressourcen. Dabei geht es um Seelsorgeräume und Pastorale Zentren, verlässliche Orte und spirituelle Angebote sowie eine Stärkung des Ehrenamts und neue Formen des Miteinanders. Kirche wird vielfältig, bleibt nah an den Lebenswirklichkeiten – und lebt von dem, was Menschen einbringen.

Eine tragfähige Zukunft braucht klare, effiziente und verlässliche Verwaltungsstrukturen. Die Transformation der Verwaltung sorgt für weniger Doppelstrukturen, mehr Digitalisierung und eine Entlastung der Kirchengemeinden. Dabei bleibt der Bezug zu Ihrer Region erhalten. Die Nähe zu den Menschen bleibt ein Grundprinzip.

Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz formuliert dies in seiner Videobotschaft so: „Unsere Aufgabe ist nicht der Selbsterhalt der Kirche, sondern die Verkündigung des Evangeliums, die gute Nachricht, dass Gott mit uns geht, gerade auch in den Zumutungen des Lebens, in der Brüchigkeit, auch in der Veränderung. Das ist unser Auftrag. Nicht nur für uns, sondern für die Menschen.“

Die Kirchenvorstandswahlen und die Wahlen für die pastoralen Gremien sind Teil der Transformation im Erzbistum Paderborn. Die neu gewählten Gremien werden aktiv die Zukunft des Seelsorgeraumes hier in Bielefeld und der vielfältigen gemeindlichen und thematischen Aktivitäten vor Ort mittragen und mitgestalten. Sie sind Teil einer immer synodaler werdenden Kirche.

Was wurde gewählt?

Was ist der Rat der Pfarreien?

Viele werden noch den Pfarrgemeinderat kennen. Lange Jahre war es die Erfolgsgeschichte von ehrenamtlicher Mitwirkung in der Pfarrei und in der Gemeinde. Pfarrei und Gemeinde waren lange Zeit ein und dasselbe. Daher auch der Name „Pfarrgemeinderat“ Inzwischen ist diese Bezeichnung nicht mehr hilfreich. Die Pfarrei ist mehr die obere Verwaltungsebene, auf der die großen Linien der Pastoral und der Verwaltung besprochen und entschieden werden. Am Ende des Transformationsprozesses wird ganz Bielefeld eine Pfarrei sein. Die Gemeinde hingegen ist der Lebensraum, der Raum, in dem Menschen ihren Glauben leben und gestalten. Das kann rund um einen Kirchturm geschehen oder rund um einen Themenbereich wie z.B. Diakonie, Jugend, Altenpflege und vieles mehr.

Dieser Veränderung tragen wir Rechnung, indem bei der kommende Wahl ein Pastorales Gremium für die ganze Stadt gewählt wird, der „Rat der Pfarreien“, und dass darunter an den Kirchtürmen und an den Themenbereichen Teams, „Gemeindeteams“ und „Thementeams“ entstehen können. Der „Rat der Pfarreien“ hat die Aufgabe, die gemeinsamen Fragestellungen für die Stadt in den Blick zu nehmen: Wo sind aktuelle Herausforderungen? Wie kann eine neue Gottesdienstordnung aussehen? Wo sind zukünftig verlässliche Orte für den Sonntagsgottesdienst, für Familien, für Kinder, etc.?

Der „Rat der Pfarreien“ besteht aus gewählten, amtlichen und berufenen Mitgliedern. Bei der kommenden Wahl werden die Mitglieder so gewählt, dass jede Kirchengemeinde mit mindestens einer Person präsent ist.

Was ist der Kirchenvorstand?

Die Aufgabe des Kirchenvorstandes besteht aus der Verwaltung des Vermögens in der Kirchengemeinde. In Abstimmung mit den Gemeindeverbänden trifft der Kirchenvorstand Entscheidungen über die Mittelverwendung der Kirchengemeinde und über deren künftige wirtschaftliche Grundlage. Darüber hinaus ist der Kirchenvorstand in wirtschaftliche, rechtliche und technische Angelegenheiten der kirchlichen Einrichtungen eingebunden.

Kurz gefasst: Mit seiner Tätigkeit schafft der Kirchenvorstand die materielle Voraussetzung, dass die Kirchengemeinde ihre seelsorgerischen und karitativen Aufgaben wahrnehmen kann. Der Kirchenvorstand setzt sich aus dem Pfarrer und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern zusammen.

In Bielefeld werden in diesem Jahr elf Kirchenvorstände gewählt. Nach Abschluss des Transformationsprozesses im Erzbistum Paderborn werden die Pfarreien und Pfarrvikarien in der Stadt Bielefeld zu einer Pfarrei fusioniert sein. Dann wird es zur nächsten Kirchenvorstandswahl 2029 nur noch einen Kirchenvorstand in der Stadt geben. Daher haben die neu gewählten Kirchenvorstände die Aufgabe, diesen Prozess der Fusion vorzubereiten und die zum Gelingen notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört auch, dass ein Immobilienkonzept für die katholischen Kirchen und Pfarrheime in der Stadt erstellt wird.

Ergebnis der Wahlen

Rat der Pfarreien

Der Rat der Pfarreien ist in unterschiedlichen Stimmbezirken gewählt worden. Dabei hat jede Kirchengemeinde einen eigenen Stimmbezirk gebildet. In jedem Stimmbezirk ist eine Person aus einer eigenen Kandidierendenliste in den Rat der Pfarreien gewählt worden. Ausnahmen bilden die zwei schon fusionierten Pfarreien St. Elisabeth und St. Jodokus. Aus St. Elisabeth sind vier Personen und aus St. Jodokus zwei Personen gewählt worden. Somit wurden insgesamt 16 Personen aus 12 Listen gewählt.

Weitere Mitglieder des Rates der Pfarrei sind Dechant Nacke als Pfarrer, Gemeindereferentin Regina Beissel als Pastorale Koordination, Studierendenseelsorger Lars Hofnagel aus der Berufsgruppe der Pastöre im Pastoralen Raum, Gemeindereferentin Adina Hollenhorst aus der Berufsgruppe der Gemeindereferentinnen und Diakon Joachim Langer aus der Berufsgruppe der Diakone. Ein Mitglied des von den Kirchenvorständen zu bildenden Finanzausschuss gehört ebenfalls stimmberechtigt dem Rat der Pfarreien an. Zwei weitere Personen können berufen werden.

Kirchenvorstand

In Bielefeld sind elf Kirchenvorstände gewählt worden: Christkönig (sechs Mitglieder), Heilig Geist (acht Mitglieder), Liebfrauen (sechs Mitglieder), Maria Königin (sechs Mitglieder), St. Bonifatius (sechs Mitglieder), St. Elisabeth (zehn Mitglieder), St. Hedwig (sechs Mitglieder), St. Joseph (sechs Mitglieder), St. Meinolf (sechs Mitglieder), St. Jodokus (acht Mitglieder), St. Johannes Baptist (acht Mitglieder). Die Pfarrvikarie Liebfrauen in Jöllenbeck wird vom Kirchenvorstand St. Johannes Baptist und die Filialkirche Heilig Kreuz in Brake wird vom Kirchenvorstand Maria Königin vertreten.

Nach der Konstituierung wird ein Finanzausschuss gebildet, der den Etat für die gemeinsamen Aufgaben in Bielefeld verwaltet und die Kommunikation zwischen den Kirchenvorständen sicherstellt.

Kirchengemeinden und Ergebnisse

Über die Buttons mit dem Namen der Kirchengemeinde gelangen Sie zur jeweiligen Seite der Wahlergebnisse des Kirchenvorstandes und des Rates der Pfarreien.

Die Wahlbeteiligung für den Rat der Pfarreien liegt bei 6,9% für die ganze Stadt Bielefeld. Die Wahlbeteiligung für die Kirchenvorstandswahl ist nach Pfarreien aufgeschlüsselt. Sie finden Sie bei der jeweiligen Pfarrei.

Wir gratulieren allen gewählten neuen Mitgliedern der Kirchenvorstände und der Rates der Pfarreien. Die Neuen Gremien sind nach ihrer Konstituierung im Amt. Die Kirchenvorstände konstituieren sich am 11. und 17. Dezember 2025. Der Rat der Pfarreien konstituiert sich erst im Neuen Jahr 2026. Am 2. Dezember 2025 wird eine Vorbereitende Sitzung mit allen Neugewählten des Rates der Pfarreien sein. Darin geht es um die Berufung weiterer Mitglieder.

Weitere Informationen?

FAQ

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Onlinewahl werden in den FAQ des Erzbistums beantwortet. Sie finden Sie hier.

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