Aktuelle Corona-Regelungen des Erzbistums

Aktuelle Corona-Regelungen des Erzbistums

  • Die bisherigen Regelungen für die Kirchen werden bis zum 3. Mai unverändert bestehen bleiben. Laut des Beschlusses der Bundesregierung „ist es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden.“
  • Das Angebot Messen aus dem Hohen Dom und aus vielen weiteren pastoralen Räumen im Bereich des Erzbistums per Livestreaming zu übertragen wird weiterhin bestehen bleiben. Die Übertragungen der Gottesdienste aus dem Dom können Sie auf dem Youtube-Kanal des Erzbistums verfolgen: Zum Youtube-Kanal  Eine Übersicht über die Angebote aus den Gemeinden des Erzbistums finden Sie hier: Zu den Livestreaming-Angeboten
  • Die Bildungshäuser im Erzbistum Paderborn bleiben ebenfalls bis zum 3. Mai geschlossen.
  • Das Erzbischöfliche Generalvikariat nimmt ab dem 20. April den Betrieb wieder auf. Informationen für die Mitarbeitenden werden heute noch im Wir-Portal bekanntgegeben: Zum Wir-Portal
  • Das kirchliche Liborifest soll im Hohen Dom nach den zu dem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen gefeiert werden. Das kirchliche Liborifest, das Libori-Triduum, umfasst jene Tage des Festes, während denen die Reliquien des Heiligen im goldenen Schrein zur Verehrung ausgestellt sind.

 


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