Kirchenvorstandswahl wird um ein Jahr verschoben

Anfang 2024 soll das neue Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetzt (KVVG) in Kraft treten. Es löst das preußische Gesetzt zur Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens von 1924 ab. Darin ist in besonderer Weise die Arbeit und die Wahl der Kirchenvorstände geregelt. Die Bistümer in Nordrhein-Westfalen haben sich darauf verständigt, die regulär Kirchenvorstandswahl von Herbst 2024 auf Herbst 2025 zu verschieben. Damit wird es möglich, dass noch einmal intensiv das neue Gesetz studiert werden kann. Ggf. müssen auch noch diözesane Anpassungen im Einzelfall erfolgen, wo das Gesetzt diese Möglichkeit vorsieht (z.B. Ausnahmen in bestimmten Fällen).

Ein weiterer Vorteil ist, dass in Zukunft Pfarrgemeinderatswahlen und Kirchenvorstandswahlen immer im gleichen Jahr stattfinden, da die Wahlperiode von vier Jahren bei beiden Gremien dann gleich sein wird. Möglich wird ebenfalls eine gleichzeitige Wahl beider Gremien. Für uns hier in Bielefeld heißt das konkret, dass im Jahr 2025 nicht nur der große Pastorale Raum Bielefeld aus den bisherigen drei Pastoralverbünden entsteht, sondern dass auch alle Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände in diesem Jahr neu gewählt werden.

Für die bisherigen Kirchenvorstände bedeutet das, dass die 2018 gewählten Mitglieder ein Jahr länger, also sieben Jahre, im Amt bleiben werden.

Die Veränderungen, die das KVVG gegenüber dem alten Gesetzt bringt, haben wir hier bereits veröffentlicht.


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