Osterfeier 2022 – das dritte „Coronaostern“

Osterfeier 2022 – das dritte „Coronaostern“

Zum dritten Mal feiern wir Ostern unter den Bedingungen von Corona. Nachdem 2020 die Gottesdienste an Ostern noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefeiert werden mussten, konnten wir im vergangenen Jahr die Ostergottesdienste mit den bekannten Regeln von Abstand, Maske und Hygiene feiern.

Zum 19.03.2022 sind weitreichende Lockerungen der Coronaschutzmaßnahmen von Bund und Ländern beschlossen worden. Damit entfällt die gesetzliche Grundlage für einen Teil der bisherigen Maßnahmen. Ab dem 02.04.2022 laufen auch die von den Bundesländern genutzten Übergangsregeln aus.

Das Erzbistum Paderborn weist ausdrücklich auf das Einhalten der Empfehlung, die Regeln von Abstand, Hygiene und Maske umfassend einzuhalten. Auf den Grundlagen der derzeitigen Coronaschutzverordnung sind die Regelungen für die Feier von Gottesdiensten mit dem Katholischen Büro in Düsseldorf entsprechend angepasst worden.

Aufgrund der derzeit extremen Infektionslage werden wir im Moment für den Bereich der Gottesdienste in unseren Kirchen in der Regel keine Lockerung der bisher geltenden Maßnahmen vornehmen. Das heißt, dass weiterhin in den Kirchen in der gesamten Zeit des Aufenthaltes eine mindestens medizinische, besser FFP2 Maske getragen werden muss. Ebenfalls bleibt es bei den Abständen zwischen Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Damit bleibt es auch bei dem verringerten Platzangebot in den Kirchen. Hinzu kommen die üblichen Hygieneregeln. Die jeweils aktuelle Lage des Infektionsgeschehens wird weiterhin genau beobachtet. Für die Teilnahme an den Gottesdiensten mit Erstkommunionfeiern oder Firmfeiern ist ein „3G-Nachweis“ erforderlich. Damit kann in diesen Gottesdiensten auf Abstände nach derzeitigem Stand in weitem Maße verzichtet werden.

Kleine Veränderungen wie Art der Kollekte, Nutzung der kircheneigenen Gotteslogexemplare, Sprechen des Spendedialogs bei der Kommunionausteilung oder ab Ostern auch die Befüllung der Weihwasserbecken wird es zusätzlich geben. Keine Änderungen ergeben sich für die Nutzung der Pfarrheime.

Wir gehen derzeit davon aus, dass wir unter den gleichen Bedingungen wie im vergangenen Jahr die Gottesdienste an Ostern feiern können. Das bedeutet konkret, dass wir nach derzeitiger Planung für alle Gottesdienste des österlichen Triduums (Gründonnerstag, Karfreitag und Osternacht) und für die meisten Gottesdienste an den Ostertagen eine Anmeldung von allen benötigen, die einen Gottesdienst besuchen wollen. In der Gottesdienstordnung sind die Gottesdienste mit Anmeldeerfordernis entsprechend gekennzeichnet. Ab dem 04.04.2022 wird es auf unserer Homepage katholisch-bielefeld.de und über die Telefonhotline 0521 16398-500 wieder die Möglichkeit zur Anmeldung geben. Ein Nachweis über den Impfstatus ist aufgrund der Abstände nicht notwendig.

Nach den Erfahrungen, die wir mit der Anmeldung im letzten Jahr Weihnachten und Ostern gemacht haben, bitten wir alle, die sich zu einem Gottesdienst angemeldet haben, zehn Minuten vor Beginn die Plätze eingenommen zu haben. Danach können nicht besetzte Plätze ach noch an spontane Besucherinnen und Besucher vergeben werden. In der Vergangenheit war es durchaus gegeben, dass Besuchende abgewiesen wurden, obwohl Plätze durch nicht Erschienene frei waren. Das möchten wir mit dieser Regelung verhindern.

Das sind die Planungen, die dem derzeitigen Infektionsgeschehen Rechnung tragen. Bitte informieren Sie sich über die Homepage, die Aushänge und über Hinweise in den Gottesdiensten über aktuelle Regelungen und Änderungen. Aufgrund des sehr aktiven Infektionsgeschehens können wir im Moment auch nicht sicher sagen, dass alle geplanten Gottesdienste gefeiert werden können, wenn z.B. ein oder mehrere Priester oder Gemeindereferentinnen positiv auf Corona getestet sind.


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